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Krankenkasse

 

Wünschen Sie eine Kostenübernahme für die klassische Massage in Anspruch nehmen zu wollen, so empfehlen wir Ihnen grundsätzlich dies vorab mit Ihrer Krankenkasse abzuklären. Ihre freiwillige Zusatzversicherung übernimmt die klassische Massage ganz oder anteilig. Jede Krankenkasse entscheidet selbst, ob sie eine Methode vergütet, in welchem Umfang sie Vergütungen leistet und ob sie die Vergütung von weiteren oder anderen Voraussetzungen als der EMR-Registrierung abhängig macht.

 Das Relax³ besitzt die Krankenkassenanerkennung für das Bewegungsangebot (Power Yoga, Pilates) des QUALITOP.

 Informieren Sie sich vor Kursbeginn bei Ihrer Krankenkasse, ob diese sich an den Kosten der Lektionen beteiligt. Das QUALITOP Zertifikat ist für immer mehr Krankenkassen als Voraussetzung für Kostenbeteiligung relevant.


 
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